Erstattungsbeispiele

Die Krankenkassen leisten mit der sogenannten Regelversorgung einen wichtigen Teil der
Absicherung und erstatten hierfür einen Festzuschuss von 50%. Ihr Festzuschuss erhöht sich auf bis zu 65%, wenn Sie regelmäßig zum Zahnarzt gehen und die Untersuchungen in Ihr Bonusheft eintragen lassen. Wer größeren Wert auf eine hochwertige Behandlung, Schönheit und Ästhetik legt, muss mit hohen Zuzahlungen z.B. für Brücken, Kronen oder Implantate rechnen.

Mit dem Tarif 571+572+573+574 hat der Münchener Verein einen Schutz geschaffen, der allen zu einem schönen Lächeln verhelfen soll. Sichern Sie sich modernste Versorgung und beugen Sie hohen Kosten beim Zahnarzt vor.

Sehen Sie hier zwei Erstattungsbeispiele für den Tarif 571+572+573+574 des Münchener Verein:

1. Hochwertige Krone aus Keramik

Kosten 1.100,00 €
max. Kassenzuschuss -130,00 €
Ihre Eigenleistung
ohne Tarif 571+572+573+574
970,00 €
Erstattung
des Tarifs 571+572+573+574
860,00 €
Ihre Eigenleistung
mit Tarif 571+572+573+574
110,00 €

2. Implantat mit Knochenaufbau und Krone als Suprakonstruktion

Kosten 4.000,00 €
max. Kassenzuschuss -330,00 €
Ihre Eigenleistung
ohne Tarif 571+572+573+574
3670,00 €
Erstattung
des Tarifs 571+572+573+574
3270,00 €
Ihre Eigenleistung
mit Tarif 571+572+573+574
400,00 €

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